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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sanitätshaus Enge GmbH

1. Allgemeines und Geltungbereich der Bedingungen
Es gelten ausschließlich die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet sind. Kunden, Käufer von Waren oder Besteller von Waren und Leistungen sowie deren Bevollmächtigte werden im Folgenden als "Auftraggeber" bezeichnet. Gesetzliche und private Krankenkassen, Unfallkassen, gewerbliche Berufsgenossenschaften und Vergleichbare werden im Folgenden als "Kostenträger" bezeichnet.

2. Angebot und Ausführung von Leistungen
Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend für Preise und Lieferungen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Leistungen, die gegenüber Leistungsträgern abgerechnet werden, erbringen wir erst nach Erhalt einer verbindlichen Kostenübernahmeerklärung. Wünscht der Auftraggeber jedoch eine sofortige Leistung, handelt es sich um einen Privatkauf und der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung oder den vereinbarten Kaufpreis auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Leistungsträger nicht oder nicht vollständig leistet. Wir sind berechtigt, die Ausführung von Leistungen vor Erhalt einer Kostenübernahmeerklärung von Vorkasse abhängig zu machen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er im Fall der Ablehnung der Kostenübernahme durch den Leistungsträger auch dann in vollem Umfang verpflichtet bleibt, wenn dieser die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Ausführungsänderungen aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

3. Lieferung, Lieferzeit und Abnahme
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Auftraggeber angegebene Anschrift. Bei Lieferung eines Medizinprodukts erfolgt stets eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken gemäß Medizinproduktegesetz. Angaben über Lieferfrist und Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Als Lieferant sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vertragsgemäß gelieferte Waren und Leistungen unverzüglich abzunehmen. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung sind unsere am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise und Konditionen maßgeblich. Sofern in unseren Rechnungen nicht anders schriftlich ausgewiesen sind diese spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wir sind, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers, berechtigt, dessen Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird der Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informiert.

5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen gegen den Auftraggeber aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber unser Eigentum. Dieser darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, wie z.B. Gerichtsvollziehern oder Insolvenzverwaltern, auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Dies gilt insbesondere auch für leihweise im Rahmen einer Interimsversorgung, Miete, Fall- oder Versorgungspauschale zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln aus unserem Eigentum. Soweit dieser Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber.

6. Gewährleistung und Mängel
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen. Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlich erkennbaren Mängeln sind unverzüglich, längstens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Unterbleibt die Meldung, gilt die Lieferung als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sog. verborgene Mängel, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Transportschäden, die der Auftraggeber bereits anhand der Verpackung feststellen kann, hat dieser bei Annahme der Ware vom Lieferanten bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich an uns gemeldet werden. Veränderungen der Ware, Reparatur durch Dritte oder selbständige Reparaturversuche führen zum Erlöschen jeglicher Gewährleistung. Bei Montagearbeiten haften wir nur für fehlerhafte Montage. Das Risiko von Beschädigungen am Montageort, z.B. das Anbohren von Leitungen, die ohne unser Verschulden entstehen, trägt der Auftraggeber. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn uns trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Gewährleistungsfrist für Montagearbeiten beträgt, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, 6 Monate. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern uns oder unseren Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

7. Umtausch und Rücknahme von Waren
Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware besteht nach deutschem Recht keine Verpflichtung. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder der Rücknahme aus Kulanz trotzdem zu, so behalten wir uns vor hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes zu berechnen. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs oder der Rücknahme bekannt gegeben. Die Ware ist in diesem Fall unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung zurückzugeben. Sterile Produkte, Sonderanfertigungen, reduzierte Ware sowie Hygieneprodukte, wie z.B. Kompressionsstrümpfe, Bandagen, Matratzen, Kissen, Badewannenhilfsmittel, Toilettenstühle, WC-Sitzerhöhungen oder in der Nutzung vergleichbare Waren sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.

8. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine aus einem Rechtsgeschäft mit uns resultierenden Ansprüche abzutreten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung sowie Gerichtsstand ist Salzgitter.

Salzgitter, 28.12.2015

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